Basisrente auszahlen lassen – Rückabwicklung durch Widerspruch bei Verträgen vor dem 01.01.2008
Die Basisrente (sog. Rürup) ist nicht kündbar und nicht kapitalisierbar, weshalb eine Auszahlung oder Zahlung eines Rückkaufswert grundsätzlich nicht möglich sind.
Wie bei Lebensversicherungen, sind die Versicherer auch bei der Basisrentenversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer in den Vertragsunterlagen ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht zu belehren. Vor allem bei Verträgen vor dem 01.01.2008 wurden hierbei jedoch regelmäßig Fehler gemacht, sodass keine korrekte Belehrung stattfand.
In diesem Falle beginnt nach ständiger BGH-Rechtsprechung eine Widerspruchsbelehrung nicht zu laufen, weshalb der Versicherungsnehmer auch heute noch den Widerspruch gegen den Vertrag erklären kann, sodass dieser rückabzuwickeln ist.
Auch unser Mandant schloss zum 01.10.2007 eine fondsbasierte Rürup-Rente ab und wurde nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 5a VVG a.F. über sein Widerspruchsrecht belehrt, weshalb er im März 2021 den Widerspruch gegen seinen Vertrag erklärte.
Das Landgericht Lübeck hat den Versicherer deshalb mit Urteil vom 07.10.2021, Az. 4 O 154/21 verurteilt, die Versicherung rückabzuwickeln und einen Betrag in Höhe von knapp 14.000 € an unseren Mandanten zu bezahlen.
Haben auch Sie vor dem 01.01.2008 eine Basisrenten- oder Lebensversicherung abgeschlossen?
Gerne überprüfen wir kostenlos und unverbindlich, ob auch Ihre Versicherung aufgrund fehlerhafter Belehrung rückabgewickelt werden kann.
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