Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eines der Kernrechtsgebiete unserer Kanzlei. Aufgrund vorhandener Spezialisierung haben Sie mit uns einen kompetenten Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Ihrer Seite.
Da es gerade bei Kündigungen oft schnell gehen muss, garantieren wir Ihnen auch kurzfristige Besprechungstermine.
Sie erhalten von uns im Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine rechtlich fundierte, aber auch realistische Einschätzung der Chancen und Risiken. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, nehmen wir Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten wahr.
Zu den Mandanten unserer Kanzlei gehören Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Arbeitgeber.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung
- Abmahnung
- Befristung
- Urlaub, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung
- Gehaltsansprüche, Boni, Gratifikationen
- Entgeltfortzahlung
- Zeugnisstreitigkeiten
- Elternzeit
- Vertragsgestaltung: Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
- Abberufung bzw. Kündigung von Geschäftsführern
- Betriebsübergang
- Arbeitnehmerhaftung
- Mobbing, Bossing
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbote
Für Arbeitgeber bietet die Kanzlei Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte einen attraktiven „Rundumservice" an. Ob in Gestalt eines monatlichen Pauschalpreises oder in Gestalt attraktiver Stundenhonorare, wir bieten Unternehmern stets die passende und maßgeschneiderte und vor allem kalkulierbare Lösungen an.
Familienrecht
Spätestens wenn es in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu einer Trennung oder gar Scheidung kommt, befassen sich unsere Mandanten mit dem Thema Familienrecht. Gerade in dieser emotionalen Zeit ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich mit der Situation auseinanderzusetzen und anwaltlichen Rat einzuholen.
Mehr zum Thema Familienrecht finden Sie hier >>
Denn ab der Trennung gibt es viele Fragen, die es zu beantworten gilt wie: Muss Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden oder kann sogar selbst Unterhalt verlangt werden? Wie wird das Sorgerecht oder der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt? Was passiert mit den gemeinsamen Vermögenswerten, insbesondere Immobilien? Und wie wird der Zugewinnausgleich geregelt?
Sollten sich die Beteiligten trotz Trennung gut verstehen, so bietet es sich auch an, die relevanten Punkte in einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, um spätere Konflikte (auf dem Weg zur Scheidung) zu vermeiden.
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts und bieten Ihnen eine fachanwaltsrechtlich qualifizierte Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung.
Insbesondere auf folgende Schwerpunkte des Familienrechts haben wir uns spezialisiert:
- Unterhaltsberechnungen bei Trennungs-, Kindes-, Volljährigen- und nachehelichem Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung, Immobilienauseinandersetzung
- Aufsetzen und Prüfen von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Haushaltsauseinandersetzung und Ehewohnungsnutzung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Gewaltschutzverfahren
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch schon bei Eheschließung mit Rat und Tat zur Seite, da wir Ihnen auch eine umfangreiche und einzelfallbezogene Beratung über Eheverträge bieten und Sie bei der Erstellung und Prüfung von Eheverträgen unterstützen.
Erbrecht
Bei einem Todesfall werden die Betroffenen zwangsläufig mit dem Thema Erbrecht konfrontiert. Oftmals wurde sich im Vorfeld darüber keine Gedanken gemacht, da der Tod noch heute vielfach verdrängt wird. Dabei ist es wichtig, sich mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen und im Fall des Eintritts einer Erbschaft richtig zu reagieren. Da in dieser Situation oftmals viele Emotionen aufkommen oder familieninterne Befindlichkeiten betroffen sind, ist es bei der Bearbeitung erbrechtliche Mandate wichtig, neben der Beantwortung rechtlicher Fragen auch einfühlsam und souverän auf die mentalen Bedürfnisse einzugehen.
Aufgrund vorhandener Spezialisierung steht Ihnen mit der Kanzlei Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange des Erbrechts zur Seite. In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Nachfolgelösungen im Bereich der Vermögensvorsorge und des Vermögensschutzes. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im gesamten Bundesgebiet in allen erbrechtlichen Belangen. Probleme und Konflikte lösen wir strukturiert und zielstrebig
Die Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:
- Testaments- und Erbvertragserstellung sowie deren Widerruf, Anfechtung und Auslegung
- Erbscheinsverfahren
- Vermögenssicherung durch vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) mit Erstellung von Übergabeverträgen insbesondere bezüglich Immobilien
- Erbenauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften
- Regelungen der Unternehmensnachfolge
- Erbenhaftung, Erbausschlagung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht
- Vorbeugende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbverfahrensrecht und Prozessführung
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall geht der Ärger häufig mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weiter, denn regelmäßig werden Schäden nicht anerkannt, oder Kürzungen vorgenommen, obwohl der Unfallhergang völlig unstreitig ist. Egal ob Blech-, oder Personenschaden, das Einschalten eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist nach einem Unfall immer zu empfehlen. Denn so wird die Schadenregulierung kompetent begleitet und Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Die Kosten des Rechtsanwalts wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zahlt immer der Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, Ihnen entstehen bei uns also keinerlei Kosten.
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte haben bereits etliche Verkehrsunfälle zur Zufriedenheit ihrer Mandanten abgewickelt und helfen auch Ihnen gerne dabei, Ihren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus im Verkehrsrecht auch in folgenden Angelegenheiten:
- Geltendmachung von Personen- und Sachschäden–
- Mängelgewährleistung beim Fahrzeugkauf
- Ordnungswidrigkeitsverstöße
- Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht
Innerhalb des Versicherungsrechts hat sich unsere Kanzlei auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Beratungs- und Informationspflichten gegenüber Versicherungsmaklern und -vertretern spezialisiert. Vor allem bei der Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten wie der „Rürup- oder Riester-Rente“ wurden Versicherungsnehmer häufig nicht ausreichend aufgeklärt. Entsprechend wurden unpassende oder unwirtschaftliche Produkte vermittelt, die die Versicherungsnehmer so eigentlich nie haben wollten.
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Ein weiterer Teil unseres Leistungsspektrums ist die Rückabwicklung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungen aufgrund unzureichender Widerspruchsbelehrung.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei jeglichen Regulierungsstreitigkeiten mit Versicherern. Egal ob Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, oder Risikoversicherung, gerne helfen wir Ihnen, die Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Strafrecht
Wir beraten und verteidigen Sie professionell und engagiert in allen Gebieten des Strafrechts. Unsere spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Stadien des Strafverfahrens zur Seite. Egal welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird, im Strafrecht gilt die sog. Unschuldsvermutung. Nach diesem Prinzip gilt eine Person so lange als unschuldig, bis ihre Schuld in einem fairen und rechtmäßigen Verfahren nachgewiesen wurde. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Verteidigungsstrategie und sorgen dafür, dass Ihre Rechte beachtet und eingehalten werden.
SCHMIT GERKHARDT
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