Spezialisierte Anwältin für Erbrecht im Lusanum in Ludwigshafen

Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht
PHILINE GERKHARDT
ll.m. (uct)
Bei einem Todesfall werden die Betroffenen zwangsläufig mit dem Thema Erbrecht konfrontiert. Oftmals wurde sich im Vorfeld darüber keine Gedanken gemacht, da der Tod noch heute vielfach verdrängt wird. Dabei ist es wichtig, sich mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen und im Fall des Eintritts einer Erbschaft richtig zu reagieren. Da in dieser Situation oftmals viele Emotionen aufkommen oder familieninterne Befindlichkeiten betroffen sind, ist es bei der Bearbeitung erbrechtliche Mandate wichtig, neben der Beantwortung rechtlicher Fragen auch einfühlsam und souverän auf die mentalen Bedürfnisse einzugehen.
Oft wenden sich unsere Mandanten mit Fragen an uns, wie unter anderem: Wie lautet die gesetzliche Erbfolge? Wie ist die Erbfolge, wenn ein Ehepartner stirbt? Was erben die Kinder, Stiefkinder und Geschwister? Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil und wie berechnet man den Pflichtteil? Wann ist ein Testament sinnvoll und wie wird ein Testament erstellt? Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament? Wie werden Immobilien vererbt? Was ist ein Vermächtnis und was ist eine Teilungsanordnung? Was passiert im Erbscheinsverfahren? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Es empfiehlt sich, mit diesen und allen weiteren erbrechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen, der Ihnen die Fragen mit fundiertem und spezifischem Wissen beantwortet.
Aufgrund vorhandener Spezialisierung steht Ihnen mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in der Kanzlei Schmit Gerkhardt solch ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange und Fragen des Erbrechts zur Seite. In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Nachfolgelösungen im Bereich der Vermögensvorsorge und des Vermögensschutzes. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich im gesamten Bundesgebiet in allen erbrechtlichen Belangen. Probleme und Konflikte lösen wir strukturiert und zielstrebig.
Die Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:
- Testaments- und Erbvertragserstellung sowie deren Widerruf, Anfechtung und Auslegung
- Erbscheinsverfahren
- Vermögenssicherung durch vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) mit Erstellung von Übergabeverträgen insbesondere bezüglich Immobilien
- Erbenauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften
- Regelungen der Unternehmensnachfolge
- Erbenhaftung, Erbausschlagung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht
- Vorbeugende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbverfahrensrecht und Prozessführung