Spezialisierte Anwältin für Familienrecht in Ludwigshafen und Worms
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
PHILINE GERKHARDT
ll.m. (uct)
Spätestens wenn es in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu einer Trennung oder gar Scheidung kommt, befassen sich unsere Mandanten mit dem Thema Familienrecht. Gerade in dieser emotionalen Zeit ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich mit der Situation auseinanderzusetzen und anwaltlichen Rat, am besten von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht, einzuholen.
Denn ab der Trennung entstehen viele Fragen, wie: Was fällt überhaupt unter das Rechtsgebiet Familienrecht? Was passiert bei einer Scheidung und wie läuft diese ab? Muss Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden oder kann sogar selbst Unterhalt verlangt werden? Wie wird das Sorgerecht oder der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt? Was passiert mit den gemeinsamen Vermögenswerten, insbesondere Immobilien? Und wie wird der Zugewinnausgleich geregelt? Ist ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wenn ja, mit welchem Inhalt? Und welchen Rechtsschutz gibt es im Familienrecht?
Sollten sich die Beteiligten trotz Trennung gut verstehen, so bietet es sich auch an, die relevanten Punkte in einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, um spätere Konflikte (auf dem Weg zur Scheidung) zu vermeiden.
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts und bieten Ihnen eine fachanwaltsrechtlich qualifizierte Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung.
Insbesondere auf folgende Schwerpunkte des Familienrechts haben wir uns spezialisiert:
- Unterhaltsberechnungen bei Trennungs-, Kindes-, Volljährigen- und nachehelichem Unterhalt
- Scheidung
- Eheverträge
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung, Immobilienauseinandersetzung
- Aufsetzen und Prüfen von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Haushaltsauseinandersetzung und Ehewohnungsnutzung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Gewaltschutzverfahren
Unterhalt: Trennungs-, Kindes-, Volljährigen-, Betreuungs- und nachehelicher Unterhalt
Muss Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden oder kann sogar selbst Unterhalt verlangt werden?
Der Unterhalt dient der Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Unter Kindesunterhalt versteht man den Unterhalt, den die Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben. Dabei muss derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, Barunterhalt zahlen, dessen Höhe sich auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ermitteln lässt. Der Kindesunterhalt ist gegenüber minderjährigen Kindern geschuldet, jedoch endet die Unterhaltsverpflichtung nicht per se mit der Volljährigkeit, vielmehr kann dann Volljährigenunterhalt geschuldet sein.
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich ab dem Trennungszeitpunkt bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet, wenn der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist. Zu beachten ist hier, dass Trennungsunterhalt erst ab dem Moment geschuldet ist, ab dem der Gegenüber zur Einkommens- und Vermögensauskunft oder Zahlung aufgefordert worden ist, rückwirkend kann hingegen kein Unterhalt geltend gemacht werden. Nach Rechtskraft der Scheidung kann unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend gemacht werden.
Es empfiehlt sich, die Prüfung, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen, von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin im Familienrecht prüfen zu lassen.
Scheidung
Was passiert bei einer Scheidung und wie läuft diese ab?
Grundsätzlich kann nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung ausgesprochen werden. Eine Ausnahme hierfür ist die sog. Härtefallscheidung, bei der das Abwarten auf Ablauf des Trennungsjahres nicht zugemutet werden kann. Für die Trennung ist nicht zwangsläufig eine räumliche Trennung nötig, es reicht eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der vier Wände. Das Gesetz sieht vor, dass der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, am besten durch einen Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht, beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann.
Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht wird dieser der Antragsgegnerseite dann zur Stellungnahme übersandt. Zudem erhalten die Parteien- wenn sie länger als drei Jahre verheiratet waren-von dem Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Das Gericht wird sodann bei den Rentenversicherern Auskünfte über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften einholen, da zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft die Teilung aller erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge gehört. Sobald alle Auskünfte dem Gericht vorliegen, legt das Gericht den Scheidungstermin fest.
Ehevertrag
Ist ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Ein Ehevertrag kann dann sinnvoll sein, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht zu Ihrem Familienmodell passt und Sie individuelle Regelungen zur Ausgestaltung Ihrer Ehe wünschen.
Im Ehevertrag können Regelungen zum Güterstand getroffen werden, wenn vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden soll. So kann zum Beispiel die Zugewinngemeinschaft modifiziert oder der Güterstand der Gütertrennung vereinbart werden. Bei der Gütertrennung verbleibt das eingebrachte Vermögen dann während der Ehe im jeweiligen Eigentum, ein etwaiger Vermögenszuwachs muss auch nicht bei der Scheidung ausgeglichen werden. Im Ehevertrag können überdies auch Regelungen zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich getroffen werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht auch schon bei Eheschließung mit Rat und Tat zur Seite: Wir bieten Ihnen eine umfangreiche und einzelfallbezogene Beratung über Eheverträge und unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Eheverträgen.
Zugewinnausgleich
Wie wird der Zugewinnausgleich geregelt?
Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, besteht zwischen den Eheleuten der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung unter Umständen ein Zugewinnausgleich vorgenommen und dabei derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, den hälftigen Vermögenszuwachs in Form eines Geldausgleichs von dem anderen Ehepartner erhält. Da die Thematik des Zugewinnausgleichs sehr komplex ist und es unter Umständen um nicht unerhebliche Ausgleichszahlungen geht, empfehlen wir, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht einzuschalten.
Vermögensauseinandersetzung, Immobilienauseinandersetzung
Was passiert mit den gemeinsamen Vermögenswerten, insbesondere Immobilien
Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich oftmals die Frage, was mit gemeinsamen Vermögen, wie zum Beispiel Immobilie, geschehen soll. Die Vermögens- und Immobilienauseinandersetzung regelt dabei die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Meist werden diese Regelungen in sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen fixiert.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist dann sinnvoll, wenn sich die getrenntlebenden Parteien noch gut verstehen und an einer einvernehmlichen Aufteilung und Regelung der Scheidungsfolgen interessiert sind. Ein großer Vorteil ist, dass beim Scheidungstermin dann alle Scheidungsfolgen bereits geregelt sind und ab dem Tag der Scheidung jeder sein eigenes Leben führen kann. Wir als Fachanwälte für Familienrecht setzen Ihnen gerne eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf oder prüfen diese.
Haushaltsauseinandersetzung und Ehewohnungsnutzung
Was gehört zu den Haushaltsgegenständen?
Die Haushaltsgegenstände gehören nicht zum Zugewinnausgleich und umfassen solche Gegenstände, die für den gemeinsamen Haushalt, die Wohnung oder das Familienleben bestimmt sind und der gemeinsamen Lebensführung dienen. Auch bei der Haushaltsauseinandersetzung oder der Frage, wer die eigene Ehewohnung oder die Mietwohnung nach der Trennung oder Scheidung weiter nutzen darf, stehen wir Ihnen als Familienrechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Wie wird das Sorgerecht oder der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt?
Nicht selten entstehen nach einer Trennung oder Scheidung Konflikte über die Ausübung des (gemeinsamen Sorgerechts), insbesondere in den Teilbereichen des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ab auch der Gesundheits- oder Vermögenssorge. Ebenfalls besteht häufig Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Umgangsrechts. Maßgeblich ist hier immer das Kindeswohl. Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht, eine kindeswohlgerechte Lösung zu finden und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Gewaltschutzverfahren
Was wird in einem Gewaltschutzverfahren geregelt und wie lange dauert es, eine einstweilige Verfügung zu erwirken?
Bei einem Gewaltschutzverfahren können Schutzmaßnahmen u. a. bei einer Gefahr für Körper, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen, beim unbefugten Eindringen in die Wohnung oder bei Stalking beantragt werden. Hierbei wird in der Regel aufgrund der Dringlichkeit des Handelns in einem Eilverfahren der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Doch wie lange dauert es, eine einstweilige Verfügung zu erwirken? Da es hier eine besondere Eilbedürftigkeit Gewaltschutzverfahren idR vor Gericht privilegiert behandelt und gibt und das Gericht entscheidet meist beschleunigt innerhalb weniger Tagen. Wichtig bei dem Verfahren ist zu beachten, dass der Antrag nicht später als zwei Wochen nach dem letzten Vorfall gestellt werden kann.