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Rürup Rente kündigen

Holen Sie sich Ihre Versicherungsbeiträge zurück. Wer bei der Vermittlung der Basisrente („Rürup-Rente“) nicht vollumfänglich über die bestehenden Nachteile der Versicherung aufgeklärt wurde, kann die bislang eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückverlangen. Dies wurde bereits durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Alternativ kann der Vertrag noch widerrufen werden, wenn er vor dem 01.01.2008 abgeschlossen worden ist.

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Ausweg aus der Basisrente

holen Sie sich Ihre Versicherungsbeiträge zurück

Rürup Rente kündigen

Sie wollen sich von Ihrer Rürup-Rentenversicherung trennen? Ihre Rürup kündigen? Sie Fragen sich, ob die Rürup Rente sinnvoll ist? Wollen Ihre Rürup-Rente kündigen? Oder fragen sich, ob eine Auszahlung der Rürup Rente möglich ist?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre eingezahlten Versicherungsprämien zurückzuholen.

Bei einer Kündigung der Rürup-Rentenversicherung kann der Vertrag vom Versicherer lediglich beitragsfrei gestellt werden. Die Zahlung eines Rückkaufswertes oder die Erstattung der bislang gezahlten Prämien an den Versicherungsnehmer erfolgt dagegen nicht.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie als Versicherungsnehmer dennoch eine Rückabwicklung Ihres Vertrags und somit doch noch eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge erreichen – quasi "Ihre Rürup Rente kündigen" könne.

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Die Rückabwicklung von Rürup-Rentenversicherungen ist ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet und sollte nicht ohne anwaltlichen Beistand vorgenommen werden. Die Rechtsanwälte von Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB haben sich bereits seit vielen Jahren hierauf spezialisiert und vertreten ihre Mandanten erfolgreich deutschlandweit vor allen Landes- und Oberlandesgerichten.

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung. Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob eine realistische Chance besteht, Ihre Versicherungsbeiträge zum Beispiel im Rahmen einer Rückabwicklung zurückzuholen.

Falls Rechtsschutz besteht, ist die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich im vereinbarten Umfang einstandspflichtig, so dass für Sie keine Rechtsanwalts- oder Verfahrenskosten entstehen.

Wir haben die meist gestellten Fragen und Antworten, rund um die "Rückabwicklung der Basisrentenversicherung "Rürup" durch Schadensersatz " und "Rückabwicklung der Basisrentenversicherung "Rürup" durch Widerspruch bei Altverträgen ", hier für Sie zum Download zusammengestellt:

                         

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FAQ: Rückabwicklung der Basisrentenversicherung „Rürup“ durch Schadensersatz

                          

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FAQ: Rückabwicklung der Basisrentenversicherung „Rürup“ durch Widerspruch bei Altverträgen

Entscheidend ist zunächst, wann Ihr Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

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Vertragsschluss innerhalb der letzten 10 Jahre

Vertragsabschluss innerhalb der letzten 10 Jahre

Wenn Sie den Vertrag innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen haben, kann die Versicherung rückabgewickelt werden, falls Sie bei Vertragsabschluss falsch oder nicht ausreichend beraten wurden.

Nach nahezu einheitlicher Rechtsprechung muss der Versicherungsnehmer von seinem Versicherungsvermittler bzw. Versicherer eindeutig und ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, dass die Rürup-Rentenversicherung neben dem Vorteil der staatlichen Förderung auch weitreichende Nachteile aufweist, namentlich:

  • Kein Rückkaufswert bei Kündigung
  • Kein Kapitalwahlrecht bei Renteneintritt
  • Keine Vererbbarkeit
  • Keine Übertragbarkeit
  • Keine Veräußerbarkeit
  • Keine Beleihbarkeit

Sollte eine Aufklärung über die o.g. Nachteile nicht stattgefunden haben, verletzt der Vermittler bzw. der Versicherer seine Beratungs- und Informationspflichten und hat gemäß § 63 VVG den entstandenen Schaden zu ersetzen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2019 - 12 U 10/19). In diesem Fall sind dem Versicherungsnehmer alle bislang gezahlten Versicherungsprämien zu erstatten, (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 – 20 U 185). 

Auch muss der Versicherungsvermittler die Aufklärung über die Nachteile der Rürup-Rente ordnungsgemäß dokumentieren. Wurde die Dokumentation nicht ordnungsgemäß vorgenommen, oder sogar unterlassen, verletzte der Vermittler auch seine Dokumentationspflicht und es kommt zu Beweislasterleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr, d.h. nicht Sie, sondern der Vermittler bzw. Versicherer muss beweisen, dass eine ordnungsgemäße Beratung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2014 – III ZR 544/13).

Zu beachten ist jedoch die 10-jährige Verjährungshöchstfrist des § 199 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Danach können Schadensersatzansprüche nur geltend gemacht werden, wenn das Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Sollten auch Sie nicht ausreichend zu der Rürup-Rentenversicherung beraten worden sein, stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Expertise bei der Vertragsrückabwicklung zur Seite. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung, ob die in Ihrem Versicherungsvertrag enthaltene Belehrung fehlerhaft und somit eine Rückabwicklung Ihrer Versicherung möglich ist.

Hier können Sie Ihre Unterlagen zur Erstprüfung einsenden:
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Vertragsschluss vor dem 01.01.2008

Vertragsabschluss innerhalb der letzten 10 Jahre

Bei Versicherungen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag durch Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a VVG a.F. rückabzuwickeln.

Möglich ist dies aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein zwischen 1994 und 2008 abgeschlossener Versicherungsvertrag noch heute aufgelöst werden kann, wenn die darin enthaltene Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. In diesem Fall beginnt die Widerspruchsfrist für den Versicherungsnehmer nicht zu laufen, so dass der Widerspruch auch noch heute erklärt werden kann.

In der Rechtsfolge werden die bislang gezahlten Versicherungsprämien vom Versicherer i.d.R. verzinst zurückgezahlt. Auf diese Weise ist auch ein sonst nicht möglicher Ausstieg aus der Rürup-Rentenversicherung möglich.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung, ob die in Ihrem Versicherungsvertrag enthaltene Belehrung fehlerhaft und somit eine Rückabwicklung Ihrer Versicherung möglich ist.

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